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Gute Nachricht für Südbaden: Kein Bypass am Hochrhein

"Ein Bypass am Hochrhein ist vorerst nicht notwendig. Das ist eine gute Nachricht für den Landkreis Waldshut und besonders für die Kurstadt Bad Säckingen. Der Einsatz für die Region gegen zusätzlichen Güterverkehr durch einen Bypass hat sich gelohnt", sagte die Waldshuter Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter.

Der Ausschuss ,Trinationale Langfristplanung Basel' hat seine Arbeit erfolgreich getan. Die Einrichtung des Ausschusses mit Vertretern von Deutschland, Frankreich und der Schweiz, die die rot-grüne Bundesregierung 2003 beschlossen hatte, hat sich bewährt. Die Untersuchungen haben endlich belegt, dass die Kapazitäten ausreichen und für einen Bypass keine verkehrliche Notwendigkeit besteht.

Ortsumfahrung Oberlauchringen

"Oberlauchringen braucht eine schnelle Entlastung vom Durchgangsverkehr. Deshalb setze ich mich beim Bundesverkehrsministerium dafür ein, dass, sobald die ausführende Planung für die Ortsumfahrung der B 34 vorliegt, die notwendigen Mittel für die Finanzierung bereitgestellt werden. In dieser Woche habe ich in Berlin Gespräche geführt und die Dringlichkeit der Infrastrukturmaßnahme in meinem Heimatort deutlich gemacht", so die SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter.

"Voraussetzung dafür, dass die Ortsumfahrung geplant werden konnte, war die Aufnahme der B 34 als ,WB*'(neue Vorhaben mit Planungsrecht) in den Bundesverkehrswegeplan. Mir ist wichtig, dass mit dem Bau der Ortsumfahrung ein Impuls für die Region gegeben wird und die Bürgerinnen und Bürger in Lauchringen von Lärm und Schadstoffen entlastet werden.

Einheitliche Handhabung von Vorschriften in Aussicht

Hemmnisse für deutsche Handwerker in der Schweiz

Um Störungen der intensiven grenzüberschreitenden Wirtschaftsbeziehungen künftig zu vermeiden, haben Deutschland, die Schweiz und Österreich eine eigene trilaterale Arbeitsgruppe eingerichtet. Diese Information erhielt die Waldshuter SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter vom Mittelstandsbeauftragten der Bundesregierung.

Bei einem ersten Treffen im September wurden die Themen Meldeverfahren, Sanktionen und Berechnung des Mindestlohns thematisiert. Die schweizerische Seite kündigte zu den genannten Themen die Ausarbeitung von Weisungen bzw. Empfehlungen des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) an die Kantone bzw. der Sozialpartner an ihre Kontrollstellen an. Mit diesen solle eine einheitliche Handhabung von Vorschriften erreicht werden. Das Seco veranschlage für die Ausarbeitung und die Gespräche zwischen zwei und fünf Monaten. Erste Ergebnisse sollen auf der nächsten Sitzung im Januar präsentiert werden.

Das Bundeswirtschaftsministerium hatte gegenüber der Schweiz auf die Dringlichkeit einer Lösung aufmerksam gemacht.

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