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Positives Signal für Grund- und Werkrealschule Albbruck

Die Landtagsabgeordneten Hidir Gürakar (SPD) und Reinhold Pix (Grüne) haben aus zuverlässiger Quelle erfahren, dass der Antrag der Grund- und Werkrealschule Albbruck, Albbruck im Landkreis Waldshut-Tiengen genehmigt ist, sich zu einer Gemeinschaftsschule weiterzuentwickeln. Kultusminister Andreas Stoch MdL wird auf einer Landespressekonferenz am kommenden Montag, 02.02.15, die Namen der neu genehmigten Gemeinschaftsschulen der 4. Tranche öffentlich bekanntgegeben.

Die Abgeordneten Gürakar und Pix freuen sich über diese Erfolgsaussichten und gratulieren den Verantwortlichen. Allen Beteiligten, vor allem den engagierten Lehrkräften, den Eltern und ihren Kindern, wünschen sie einen guten Start und viel Erfolg für die Zukunft:

Atommüll-Endlager erfordert grenzüberschreitende Umweltprüfung

Die Schweiz hat das Bundesumweltministerium über die weiteren Schritte des Landes bei der Endlagerstandortsuche für die Lagerung radioaktiver Abfälle informiert. Dazu erklärt Waldshuts Bundestagsabgeordnete (SPD) und Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Rita Schwarzelühr-Sutter: "Wir haben uns in Deutschland entschieden, in einem transparenten und wissenschaftsbasierten Verfahren einen Standort für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle zu finden. Von daher zielt das Vorgehen der Schweizer Behörden, die weiteren Pläne öffentlich vorzustellen und uns als Nachbarstaat zu informieren, in die richtige Richtung. Aber wir erwarten weitergehende Schritte, nämlich, dass die Schweiz nun endlich eine grenzüberschreitende Umweltprüfung einleitet.

Schließlich liegen die beiden Standortregionen, die im weiteren Verfahren untersucht werden sollen, in direkter Grenznähe zu Deutschland. Darüber habe ich bereits im vergangenen September mit Vertretern der Schweizer Regierung in Bern Gespräche geführt. Wir werden uns weiterhin intensiv am Schweizer Sachplanverfahren beteiligen, um die Interessen der deutschen Bevölkerung geltend zu machen."

Aufzeichnungspflicht beim Mindestlohn beugt Missbrauch vor

Rund 3,7 Millionen Menschen profitieren seit dem 1.1.2015 vom Mindestlohn. Um sicherzustellen, dass auch überall 8,50 € pro Stunde für die geleistete Arbeit gezahlt wird, müssen Arbeitgeber die tägliche Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen – das haben SPD und die Union gemeinsam im Gesetz beschlossen. Die Aufzeichnungspflicht gilt für die stark von Schwarzarbeit betroffenen Branchen und für Minijobber.

„Wir wollen, dass der Mindestlohn eingehalten wird. Dafür braucht man Kontrollmechanismen wie die Erfassung der Arbeitszeiten. Denn der Mindestlohn bezieht sich auf die Bezahlung pro Stunde und deswegen ist nicht nur die Lohnhöhe, sondern auch die Länge der Arbeitszeit maßgeblich“, erklärt Waldshuts SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter. Die bisherigen Erfahrungen hätten gezeigt, dass die unkorrekte Erfassung der Arbeitszeiten eine gängige Praxis der Umgehung von Mindestlöhnen sein kann. „Von der Aufzeichnungspflicht profitieren deswegen nicht nur die Beschäftigten, sondern auch die ehrlichen Unternehmen in unserer Region, die in ihren Betrieben den Mindestlohn zahlen“, so Rita Schwarzelühr-Sutter.

Nach dem Mindestlohngesetz müssen seit dem 1.1.2015 Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufgezeichnet werden. „Es muss dabei keine Formvorschrift eingehalten werden. Handschriftliche Aufzeichnungen genügen“, erklärt die SPD-Abgeordnete. Außerdem könne der Arbeitgeber auch den Arbeitnehmer beauftragen, seine Arbeitszeiten zu dokumentieren. „Dies ist in vielen Branchen, wie zum Beispiel beim Bau, gängige Praxis. Den Vorwurf, es gebe jetzt mehr Bürokratie, kann ich deswegen nicht nachvollziehen“, so Rita Schwarzelühr-Sutter.

Die Aufzeichnungspflicht entfällt, wenn das Monatseinkommen der Beschäftigten 2.958 Euro übersteigt.

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