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Schienennahverkehr: Verbesserung der Kundenrechte

Veröffentlicht am 24.07.2008 in Politik

ÖPNV muss für alle Nutzerinnen und Nutzer attraktiv sein. Die Kundinnen und Kunden wünschen sich zuverlässige und sichere Busse und Bahnen, freundlichen und verbindlichen Service, hinreichend ausgestatteten und möglichst barrierefreien Zugang zu den Transportmitteln.

In vielen Punkten hat die Deutsche Bahn Nachhofbedarf, wie auch die Leser-Umfrage des Südkuriers vom 27.7.08 gezeigt hat. Aber einiges hat sich schon gebessert. So wird den Fahrgästen im Zug heute immer öfter der Grund für die Verspätung mitgeteilt. Auch die Politik hat im Eisenbahnverkehr Handlungsbedarf gesehen. So ist unter deutscher Präsidentschaft eine EU-Verordnung verabschiedet worden, die Fahrgastrechte im grenzübergreifenden Schienenverkehr vorschreibt. Die deutsche Bundesregierung will die Verbesserungen für die Fahrgäste vor in Krafttreten der Verordnung noch in diesem Jahr Beschließen. Die Verbraucherrechte für die Bahnfahrerinnen und Bahnfahrer beinhalten Entschädigungsansprüche, Informationsrechte, Haftungsregeln, Verbesserungen für mobilitätseingeschränkte Menschen und ein Beschwerdemanagement.

„Auch heute schon haben die Bahnreisenden bei Beschwerde die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle Mobilität anzurufen. In fünf Bundesländern wird in Form einer freiwilligen Selbstverpflichtung der DB AG Haftungsregelungen auch im Nahverkehr geregelt. Einige Länder habe auch eine eigene Schlichtungsstelle eingerichtet. Das Land Baden-Württemberg steht da zurück. Die Landesregierung, die im direkten Verfahren Verträge mit der Bahn über den Nahverkehr macht, hat die Möglichkeit Verbesserungen für die Bahnfahrerinnen und Bahnfahrer zu erreichen. Die Verantwortung für den Regionalverkehr liegt beim Land, das die Zugverbindungen bei der Bahn einkauft“, so Rita Schwarzelühr-Sutter von der SPD.

„Dazu erhalten die Länder vom Bund die so genannten Regionalisierungsmittel. Wir brauchen einen Personennahverkehr der effiziente, schnelle und regelmäßige Anbindungen gewährleistet und den ländlichen Raum nicht abhängt. Das Land Baden-Württemberg wird seiner Verantwortung für den öffentlichen Schienennahverkehr weiterhin nicht gerecht, weil das Land die steigenden Regionalisierungsmittel ab 2009 nicht einsetzen will, um gestrichene Leistungen wieder zu bestellen“, so Rita Schwarzelühr-Sutter. „Ab 2009 zahlt der Bund jährlich 1,5 % mehr Regionalisierungsmittel an die Länder, um Verkehrsleitungen bei der Deutschen Bahn AG zu bestellen. Die Landesregierung will die zusätzlichen Mittel für Kostensteigerungen bei der Infrastruktur einsetzen, anstatt die Streichungen im Schienenpersonennahverkehr zurückzunehmen. Die Landesregierung muss in den öffentlichen Verkehr investieren und die Ausdünnung des Fahrplans rückgängig machen und damit ihren Beitrag zum Klimaschutz erbringen. Zur Sicherung von Mobilität in den Städten und in der Fläche ist ein leistungsfähiger öffentlicher Nahverkehr unentbehrlich“, findet die Verkehrspolitikerin und SPD Kreisvorsitzende.

 

Homepage SPD Kreisverband Waldshut auf spd-wt.de

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