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Müllabfuhrgebühren ab 1.1.2006

Veröffentlicht am 22.01.2006 in Kommunalpolitik

Stellungnahme der SPD-Kreistagsfraktion zu den „neuen“ Müllgebühren

1993 hat der Bundesgesetzgeber die „Technische Anleitung Siedlungsabfall“ beschlossen, deren oberstes Ziel eine umweltverträgliche Abfallwirtschaft ist.

Nach der TA-Siedlungsabfall darf auch im Landkreis Waldshut ab dem 1.6.05 kein Rohmüll mehr deponiert werden, um die von solchem Müll ausgehenden Umweltbelastungen für kommende Generationen zu minimieren. (Eine Rohmülldeponie ist eine unkontrollierbare „chemische Fabrik“). Aus diesem Grund hat der Kreistag mehrheitlich beschlossen, zukünftig den gesamten eingesammelten Hausmüll zu verbrennen und nur noch die chemisch“ fast tote“ Schlacke auf der Kreismülldeponie abzulagern.(Unser Vorschlag , den Biomüll getrennt einzusammeln, nach der Kompostierung dem Stoffkreislauf wieder zuzuführen und nur den Restmüll zu verbrennen, fand im Kreistag keine Mehrheit).

In der Vergangenheit hat der Landkreis den Hausmüll teils verbrannt, teils unbehandelt deponiert und soweit die Biotonne versuchsweise eingeführt war, die Biomüll kompostiert. Da zukünftig aller Müll verbrannt wird und Verbrennen teurer ist als Deponieren, können Mehrkosten nur dann vermieden werden, wenn weniger Müll anfällt. Aus diesem Grund schlägt der Bau- und Umweltausschuss dem Kreistag ein Gebührenmodell vor, das „Müllsparen“ belohnt.

Die Kalkulation der Müllgebühren beruht im Wesentlichen auf den Verbrennungskosten, den Unterhaltskosten für die Deponie sowie dem Betrieb der Recyclinghöfe, den Leistungen der Verwaltung und den Unternehmerforderungen für das Einsammeln. Die Kosten für das Einsammeln sind vor allem von der Anzahl der Leerungen abhängig, weniger von den dabei zurückgelegten Strecken. Es gilt also die Gleichung: Weniger Leerungen gleich weniger Gebühren, da weniger Einsammel- und weniger Verbrennungskosten entstehen.

Bewusstes Einkaufen, Mülltrennung und da wo möglich Eigenkompostierung machen es möglich, dass auch zukünftig keine höhere Müllgebühr bezahlt werden muss. In der Vergangenheit konnten die Müllgebühren über die Menge des auf der Kreismülldeponie verbleibenden Rohmülls beeinflusst werden. Das war ein wesentlicher Grund dafür, dass die Müllgebühren seit mehreren Jahren nicht erhöht werden mussten. Diese Möglichkeit besteht zukünftig nicht mehr, sie widerspricht den Prinzipien einer umweltfreundlichen Abfallwirtschaft.

Im Übrigen muss darauf hingewiesen werden, dass der Landkreis die Müllgebühren ausschließlich für Maßnahmen der Abfallwirtschaft verwenden darf. Sollte in einem Jahr ein Überschuss erzielt werden, so muss dieser spätestens nach 5 Jahren in der Gebührenkalkulation berücksichtigt werden. Im Übrigen wird die Kostenrechnung der Abfallwirtschaft in einem eigenen Haushalt geführt, mit den Müllgebühren können keine sachfremden Haushaltslöcher „gestopft“ werden.

Mit der Einführung des neuen Gebührensystems erfolgt gleichzeitig die Bereitstellung neuer Müllgefäße. Hierbei handelt es sich um eine Vorgabe der EU, die auf arbeitsmedizinischen Überlegungen zum Schutz der Müllwerker beruht.

Zukünftig hat die kleinste Tonne ein Volumen von 40 Litern. Das neue Gebührenmodell sieht vor, dass bei 14-tägiger Leerung ( 26/a) der Bürger gegenüber dem bestehenden System 10 € einspart, bei wöchentlicher Leerung ( 52/a) 40 € mehr bezahlen müsste. Da der Bundesdurchschnitt bei 16 Leerungen pro Jahr liegt, zeigt dieses Beispiel sehr deutlich, dass Gebühren sogar eingespart werden können. Da das Gebührensystem degressiv angelegt ist, verringert sich mit der Größe der Müllgefäße die pro Müllvolumen zu zahlende Gebühr. Aus diesem Grund sollte auf die Größe der Gefäße geachtet werden.

Die Mindestgebühr für die 40 Liter-Tonne ( 12 Leerungen/a) liegt bei 89,03 € . Zurzeit kostet die entsprechende Leistung 123.-€. Daraus zu schließen, dass zukünftig nur 12 Leerungen in Anspruch genommen werden und dauerhaft wilde Müllablagerungen die Folge seien, kann aus Landkreisen, die ein vergleichbares Gebührensystem eingeführt haben, nicht bestätigt werden.

Bei einer 40 Liter-Tonne kostet zu den 12 verbindlichen jede zusätzliche Einzelleerung 1,85 €. Bei diesem Preis lohnt es sich nicht 40 Liter Müll in den Kofferraum zu packen und anderweitig zu entsorgen. Bezogen auf die jetzige Gebühr kann der Bürger seine 40 l-Tonne jede 2.Woche herausstellen plus 5 weitere Leerungen in Anspruch nehmen. Das ergibt mehr Leerungen als zurzeit im Versuchsgebiet mit 14-tägigem Abholrhythmus angeboten werden. Die Befürchtung, dass zukünftig die Biomüll wegen zu langer Verweildauer bei warmer Witterung hygienische Probleme bereitet, kann nach den Erfahrungen aus dem Versuchsgebiet weitgehend ausgeschlossen werden.

Obwohl die SPD bei der Abstimmung über die Getrenntsammlung von Bio- und Restmüll unterlegen war, trägt die SPD- Kreistagsfraktion das vom Bau und Umweltausschuss vorgeschlagene Gebührenmodell mit. Es zeigt nach unserer Auffassung in die richtige Richtung, es fordert und belohnt zukünftig verantwortliches Handeln des Einzelnen, wenn es um die Entsorgung seines Hausmülls geht.

Bei der Diskussion der Müllgebühr sollte nicht vergessen werden, dass neben der Leerung der Mülltonne auch die Benutzung der Recyclinghöfe, sowie die Sondersammlungen von Grünabfällen, Schrott, Kartonage, Holz, Sperr- und Sondermüll im Preis mit inbegriffen sind.

Die SPD-Fraktion wird die Auswirkungen des neuen Gebührenmodells aufmerksam verfolgen und nach einem angemessenen Erfahrungszeitraum kritisch bewerten. Begründeten Änderungswünschen werden wir uns nicht verschließen.

Für die SPD-Kreistagsfraktion: Hans Jürgen Bannasch

 

Homepage SPD Kreisverband Waldshut auf spd-wt.de

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