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Probleme bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen in der Schweiz

Veröffentlicht am 03.09.2015 in MdB und MdL

Problemfälle im Vollzug der so genannten "flankierenden Maßnahmen" in der Schweiz: Rita Schwarzelühr-Sutter bittet Bundewirtschaftsministerium um Unterstützung

Die Handwerkskammer Konstanz hat das baden-württembergische Positionspapier "Zehn offene Probleme im Vollzug der flankierenden Maßnahmen und bei der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in der Schweiz" offengelegt. Die Parlamentarische Staatssekretärin und SPD-Bundestagsabgeordnete hat das Positionspapier an Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel übermittelt. In ihrem Schreiben bittet Schwarzelühr-Sutter um Unterstützung der Hochrhein- und Bodenseeregion durch das Bundeswirtschaftsministerium und fordert ein Ende der Diskriminierung deutscher Arbeitnehmer und Unternehmen:

"Maßnahmen wie die Acht-Tage-Voranmeldefrist, die Kautions-bestimmungen oder auch die Doppelsanktionen diskriminieren ausländische Betriebe und unterlaufen damit die Zielsetzung des Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz. Wer einerseits die Exportvorteile des EU-Binnenmarkts nutzt muss sich anderseits auch an den diskriminierungsfreien Zugang hal-ten", so Rita Schwarzelühr-Sutter.

Stetig hinzukommende neue Anforderungen an Nachweisen, Sicherheitsleistungen, verschärfte Kontrollen, höheren Bußgeldern etc. in Verbindung mit den unkalkulierbaren finanziellen Risiken hätten einen erkennbaren, abschreckenden Effekt. Die Konsequenz sei, sei dass viele deutsche Betriebe aus den grenznahen Räumen eine Tätigkeit in der Schweiz scheue.

Die Abgeordnete hatte sich erst vor wenigen Monaten bezüglich des Taxistreits an Gabriel gewandt. In seinem Antwortschreiben versicherte Gabriel, dass die Bundesregierung sich wiederholt und nachdrücklich gegen eine Reihe von seitens der Schweiz im Zusammenhang mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen erlassenen so genannten flankierenden Maßnahmen gewandt habe, die deutsche Anbieter von Dienstleistungen im Regelfall gleich-wohl benachteiligen. Die Thematik werde der Europäischen Kommission unterbreitet.

Das baden-württembergischen Positionspapier basiert auf der Grundlage von Rückmeldungen der Handwerkskammer Konstanz und Freiburg, der IHK Hochrhein-Bodensee sowie des Verbandes der Bauwirtschaft Baden-Württemberg, welches von Seiten des baden-württembergischen Ministeriums für Finanzen koordinierend zusammengefasst wurde. Mit diesem Papier sollen die aktuellen Probleme für ausländische Dienstleistungserbringer und Entsendebetriebe v.a. im Zusammenhang mit den flankierenden Maßnahmen als Grundlage für die weiteren Erörterungen dargestellt werden.

 

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