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Einsatzfahrzeuge: Führerschein-Ausnahmeregel kommt

Veröffentlicht am 10.03.2009 in Bundespolitik

Vielen Freiwilligen Feuerwehren fehlt es an Fahrern für die Rettungsfahrzeuge. Wie die Waldshuter Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter jetzt informierte, wird das Bundesverkehrsministerium deshalb eine Führerschein-Ausnahmeregelung für Fahrzeuge bis zu 4,25 Tonnen einführen.

Durch eine Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) im Rahmen des EG-Rechts will das Verkehrsministerium die gesetzlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass Ehrenamtliche künftig unter vereinfachten Bedingungen neben ihrer Fahrerlaubnisklasse B durch eine spezifische Zusatzausbildung und Prüfung auch den Führerschein für Einsatzfahrzeuge bis 4,25 Tonnen erlangen können. Die Prüfung soll die Verkehrssicherheit bei den Einsätzen voll gewährleisten. „Das ist eine gute Nachricht für die Rettungs- und Hilfsorganisationen“, so Rita Schwarzelühr-Sutter. „Außerdem sollen die Kosten des Führerscheins auf ein Drittel reduziert werden. Bislang kostet der Erwerb des Führerscheins der Klasse C 1 rund 3.000 Euro. Das ist eine sehr praktikable und verantwortungsvolle Lösung.“

Mit der Überleitung der EU-Richtlinie von 1991 über den Führerschein in deutsches Recht zum 1. Januar 1999 waren das Fahrerlaubnisrecht und insbesondere die Fahrerlaubnisklassen neu zu regeln. Das hatte Auswirkungen auf das Führen von Fahrzeugen von Rettungs- und Hilfsorganisationen, zum Beispiel auch der Feuerwehr. Danach können mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen gefahren werden, zwischen 3,5 Tonnen und 7,5 Tonnen ist eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 erforderlich. Das deutsche Fahrerlaubnisrecht kann sich daher nur in dem vom EG-Recht vorgegebenen Rahmen bewegen.

 

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