Vielen Freiwilligen Feuerwehren fehlt es an Fahrern für die Rettungsfahrzeuge. Wie die Waldshuter Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter jetzt informierte, wird das Bundesverkehrsministerium deshalb eine Führerschein-Ausnahmeregelung für Fahrzeuge bis zu 4,25 Tonnen einführen.
Durch eine Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) im Rahmen des EG-Rechts will das Verkehrsministerium die gesetzlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass Ehrenamtliche künftig unter vereinfachten Bedingungen neben ihrer Fahrerlaubnisklasse B durch eine spezifische Zusatzausbildung und Prüfung auch den Führerschein für Einsatzfahrzeuge bis 4,25 Tonnen erlangen können. Die Prüfung soll die Verkehrssicherheit bei den Einsätzen voll gewährleisten. „Das ist eine gute Nachricht für die Rettungs- und Hilfsorganisationen“, so Rita Schwarzelühr-Sutter. „Außerdem sollen die Kosten des Führerscheins auf ein Drittel reduziert werden. Bislang kostet der Erwerb des Führerscheins der Klasse C 1 rund 3.000 Euro. Das ist eine sehr praktikable und verantwortungsvolle Lösung.“