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Drei neue Gemeinschaftsschulen

Veröffentlicht am 22.02.2013 in MdB und MdL

Alfred Winkler MdL (Archivbild)

Drei neue Gemeinschaftsschulen wurden vom Kultusministerium genehmigt. Alfred Winkler MdL (SPD): „Ich freue mich sehr, dass die Gemeinden Klettgau, Ricken-bach/Herrischried sowie Küssaberg/Hohentengen Gemeinschaftsschulen erhalten.“

Alle drei neuen Schulstandorte, so Winkler, gehören zu den 80 Gemeinschaftsschulen in Baden-Württemberg, die mit dem nächsten Schuljahr 2013/2014 an den Start gehen. Künftig werden also Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 im Ganztagsbetrieb unterrichtet. „Das besondere Augenmerk richtet sich darauf, dass Chancengerechtigkeit und Leistung in positiver, ergänzender Weise miteinander verknüpft werden“, erklärte der SPD-Abgeordnete Winkler. In mehreren Gesprächen mit dem Kultusministerium hat sich Winkler für die drei Gemeinschaftsschul-Standorte eingesetzt. Besonders erfreulich ist, dass seine Darlegung der schwierigen geographischen Situation ein wichtiges Argument war, um die Schulstandorte in diesen Gemeinden zu erhalten. Somit sind mit der bereits bestehenden Gemeinschaftsschule in Wutöschingen vier Gemeinschaftsschulen im Landkreis Waldshut etabliert.

Mit der Zweiten Tranche der Gemeinschaftsschulen verstetigt die Grün-Rote Koalition ein zentrales Versprechen ihrer Bildungspolitik: Längeres gemeinsames Lernen in einem gerechteren Schulsystem, Überwindung der sozialen Benachteiligung durch das dreigliedrige Schulsystem.
Besonders wichtig war aber, so der SPD-Abgeordnete, dass die Gemeinden selber gute Voraussetzungen geschaffen und ein schlüssiges Gesamtkonzept für ihre Gemeinschaftsschulen in ihren Anträgen vorbereitet haben. Eltern, Schulleitungen und Gemeinderat stehen bei allen drei Gemeinschaftsschulen voll dahinter.

Winkler wünscht allen drei Gemeinschaftsschulen gutes Gelingen für die weiteren Monate bis zum Start im September und sagt ihnen weitere Unterstützung zu. „Diese Schulen öffnen im September ihre Pforten erstmals als Gemeinschaftsschulen. Durch die Vorerfahrungen aus den vorangegangenen Schuljahren, die intensive Vorbereitung und die Betreuung durch die Schulämter und das Kultusministerium werden diese Schulen unseren hohen Ansprüchen an die neue Schulart gerecht“, so der Abgeordnete weiter. Er ergänzte, dass auch für kommende Anträge als maßgebliche Kriterien die Qualität der Schule und ihre Entwicklungsperspektive bestehen bleiben.
„Für mich ist es besonders wichtig, dass damit Schulstandorte erhalten bleiben, die in Zukunft gefährdet wären“, so der SPD-Abgeordnete.

Winkler ist überzeugt, dass sich das Konzept der Gemeinschaftsschule in der Praxis bewähren wird und glaubt fest an den Erfolg der neuen Schulart: „Unsere Kinder werden davon profitieren. Sie können in einer leistungsstarken und sozial gerechten Schule länger gemeinsam lernen. Die individuelle Förderung und hohe Durchlässigkeit stehen hier im Mittelpunkt.“ In der Gemeinschaftsschule sei es Ziel, Herkunft und Bildungserfolg voneinander zu entkoppeln, damit jedes Kind in Baden-Württemberg gemäß seinen Talenten und Begabungen Bildungschancen wahrnehmen kann. „Jedes Kind ist an dieser Schule willkommen und wird als Teil der Gemeinschaft individuell gefördert“, so Alfred Winkler.
Die Art des Schulabschlusses wird jetzt am Ende des Bildungsweges stehen und nicht schon ab der ersten Klasse durch die Herkunft bestimmt sein“, so der Abgeordnete abschließend.


Hintergrundinfos:

Ziel des grün-roten Bildungsaufbruchs ist es, individuelle Förderung in den Mittelpunkt zu stellen. Das Schulsystem in Baden-Württemberg ist bislang durch soziale Ungerechtigkeit und Sortierwahn geprägt. Die Gemeinschaftsschule ermöglicht dagegen offene Bildungswege ohne Barrieren.

Gemeinschaftsschulen sind integrative und inklusive Schulen, die Kinder statt sie zu sortieren, in einer gemeinsamen Schule jeweils zu ihrem individuellen Bildungsziel führt. Gemeinsames Lernen und positiver Umgang mit Heterogenität sind hier Bestandteil eines Bildungskonzepts, in dem die Schule sich am Kind orientieren muss, statt umgekehrt.

Die Gemeinschaftsschule startete ab dem Schuljahr 2012/13. Sie ist eine leistungsstarke und sozial gerechte Schule, in der die SchülerInnen bis Klasse 10 gemeinsam lernen und in ihren Begabungen gefördert werden. Vor allem schülerzentrierte Lern- und Unterrichtsformen ermöglichen, dass sich individuelle Lernprozesse mit einem Optimum an gemeinsamem Lernen verbinden. Durch die Individualisierung des Unterrichts können Lernzeiten individuell ausgestaltet werden. Da die SchülerInnen der Gemeinschaftsschule je nach persönlichem Leistungsvermögen nach den Bildungsstandards der Hauptschule, Realschule und des Gymnasiums unterrichtet werden, werden auch alle Abschlüsse der angebotenen Bildungsstandards ermöglicht. Ein inklusives Bildungsangebot ist Bestandteil der Gemeinschaftsschule.

Die Gemeinschaftsschule ist in verschiedenen Ausgestaltungen möglich. Sie ist in den Klassenstufen 5 bis 10 stets eine verbindliche Ganztagesschule mit rhythmisiertem pädagogischem Angebot. Eine Gemeinschaftsschule ist in der Regel zwei- oder mehrzügig, wobei der Klassenteiler bei 28 Kindern festgelegt ist. In Ausnahmefällen kann auch eine einzügige Schule zur Gemeinschaftsschule werden.
Grundsätzlich können sich alle allgemeinbildenden Schulen zu Gemeinschaftsschulen entwickeln. Nach Beschluss der Schulkonferenz kann der Schulträger beim Kultusministerium die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule beantragen. Zur Entwicklung zur Gemeinschaftsschule muss ein überzeugendes pädagogisches Konzept ausgearbeitet werden, die baulichen Voraussetzungen müssen gegeben sein und die notwendige Anzahl von Schülerinnen und Schülern muss nachgewiesen werden.
Die Starterschulen verfügen bereits über reiche Erfahrungen mit individualisiertem Lernen, neuen Lernformen und alternativer Leistungsbewertung.

 

Homepage SPD Kreisverband Waldshut auf spd-wt.de

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