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Änderung des Zollabkommens sei in der Schweiz nicht durchsetzbar

Veröffentlicht am 05.07.2009 in Bundespolitik

Rita Schwarzelühr-Sutter MdB

Als Lösung bleibt nur eine gesetzliche Grundlage im neuen Agrarstrukturverbesserungsgesetz durch die zuständige Landesregierung zu schaffen.

Auch die SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter hat vom Finanzministerium Antwort auf Ihre Anfrage zum Kauf und Pacht von deutschem Ackerland durch Schweizer Landwirte erhalten. Die SPD-Abgeordnete aus Waldshut hatte Bundesfinanzminister Peer Steinbrück sofort bei Bekanntgabe des BGH-Urteils am 29. Mai 2009 in einem Schreiben um eine schnelle Prüfung der Möglichkeiten gebeten, das Zollabkommen, das diese Frage seit 1958 mit der Schweiz regelt, anzupassen.

Die Schweizer Seite habe in den vergangenen Jahren deutlich signalisiert, dass eine Änderung des Zollabkommens in ihrem Land parlamentarisch nicht durchsetzbar sei, heißt es in dem Schreiben aus dem Bundesfinanzministerium. "Es verbleibt daher nur die Möglichkeit auf Landesebene eine gesetzliche Grundlage im neuen Agrarstrukturverbesserungsgesetz zugunsten der Deutschen Grenzlandwirte zu schaffen", sagte die SPD Abgeordnete.

Das Deutsch-Schweizerische Zollabkommen befreit die Anwohner des Grenzgebietes seit 1958 beidseitig von bestimmten Ein- und Ausfuhrabgaben und erleichtert den grenzüberschreitenden Verkehr. Dies bedeutet, dass deutsche Landwirte in der Schweiz produzierte landwirtschaftliche Produkte nach Deutschland zollfrei einführen können, so wie der schweizerische Landwirt in Deutschland angebaute Produkte in die Schweiz einführen kann. In der Praxis profitieren allerdings nur die Schweizer von dieser Regelung.

Im Bereich der Landwirtschaft kam es bereits in der Vergangenheit zu Konflikten zwischen Deutschen und Schweizer Landwirten. Die Europäische Union strebt die vollständige Liberalisierung des Agrarhandels zwischen der EU und der Schweiz an.

 

Homepage SPD Kreisverband Waldshut auf spd-wt.de

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