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Erfahrungen mit Flüchtlingen
Karin Gallmann

Informationsveranstaltung von Refugees Integrated  ( Karin Gallmann  22.01.2015)

Aufzeichnungspflicht beim Mindestlohn beugt Missbrauch vor

Rund 3,7 Millionen Menschen profitieren seit dem 1.1.2015 vom Mindestlohn. Um sicherzustellen, dass auch überall 8,50 € pro Stunde für die geleistete Arbeit gezahlt wird, müssen Arbeitgeber die tägliche Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen – das haben SPD und die Union gemeinsam im Gesetz beschlossen. Die Aufzeichnungspflicht gilt für die stark von Schwarzarbeit betroffenen Branchen und für Minijobber.

„Wir wollen, dass der Mindestlohn eingehalten wird. Dafür braucht man Kontrollmechanismen wie die Erfassung der Arbeitszeiten. Denn der Mindestlohn bezieht sich auf die Bezahlung pro Stunde und deswegen ist nicht nur die Lohnhöhe, sondern auch die Länge der Arbeitszeit maßgeblich“, erklärt Waldshuts SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter. Die bisherigen Erfahrungen hätten gezeigt, dass die unkorrekte Erfassung der Arbeitszeiten eine gängige Praxis der Umgehung von Mindestlöhnen sein kann. „Von der Aufzeichnungspflicht profitieren deswegen nicht nur die Beschäftigten, sondern auch die ehrlichen Unternehmen in unserer Region, die in ihren Betrieben den Mindestlohn zahlen“, so Rita Schwarzelühr-Sutter.

Nach dem Mindestlohngesetz müssen seit dem 1.1.2015 Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufgezeichnet werden. „Es muss dabei keine Formvorschrift eingehalten werden. Handschriftliche Aufzeichnungen genügen“, erklärt die SPD-Abgeordnete. Außerdem könne der Arbeitgeber auch den Arbeitnehmer beauftragen, seine Arbeitszeiten zu dokumentieren. „Dies ist in vielen Branchen, wie zum Beispiel beim Bau, gängige Praxis. Den Vorwurf, es gebe jetzt mehr Bürokratie, kann ich deswegen nicht nachvollziehen“, so Rita Schwarzelühr-Sutter.

Die Aufzeichnungspflicht entfällt, wenn das Monatseinkommen der Beschäftigten 2.958 Euro übersteigt.

Verleihung Gustav Struve - Hut 2015

Wehr -  Der Gustav-Struve-Hut der Wehrer SPD geht in diesem Jahr an die Europaabgeordnete Evelyne Gebhardt. Die 51-jährige Sprach- und Politikwissenschaftlerin wurde in Paris geboren, zog 1975 nach Deutschland und trat im selben Jahr der SPD bei.

Seit 1994 ist Evelyne Gebhardt Mitglied des Europäischen Parlaments. Ihre Schwerpunktthemen sind Verbraucherschutz, Bürgerrechte und Bioethik. Sie ist Koordinatorin der sozialdemokratischen Fraktion im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz. 1999 wurde Evelyne Gebhardt das Bundesverdienstkreuz am Bande verliehen und in den Jahren 2005 und 2006 wurde sie zur Europäerin des Jahres gewählt. Der Gustav-Struve-Hut der Wehrer SPD wird traditionell am Aschermittwoch, 18. Februar, im Gasthaus Krone verliehen, in dem der badische Revolutionär Gustav Struve 1848 verhaftet wurde. Beginn der Veranstaltung ist um 19.30 Uhr.

Herzliche Grüße, André Langbein, OV-Vorsitzender

 

 

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