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Neuer Leitfaden zum Vereinsrecht

Veröffentlicht am 20.05.2009 in Service

"Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement sind in der heutigen Zeit unabdingbare Voraussetzungen, um das Gemeinwohl unserer Gesellschaft aufrecht zu erhalten. Die häufigste Form dieser Hilfsbereitschaft findet sich in den Vereinen wieder", so Rita Schwarzelühr-Sutter MdB.

"Auch in meinem Wahlkreis kann man tagtäglich die Vielseitigkeit und Aufopferung der Vereinsmitglieder wahrnehmen. Deshalb ist es mir wichtig die Vereine im Recht ihrer Gründung und ihres Bestehens zu stärken, um auch in Zukunft auf ein Netzwerk für Sport, Kultur und soziale Fragen bauen zu können. Seit dem 24.April bietet das Bundesministerium der Justiz in seinem Internetangebot einen neuen Leitfaden zum Vereinsrecht an. Dort werden den Vereinsgründern, Vereinsmitgliedern und Vereinen Fragen von der Gründung bis zur Beendigung ihres Vereines beantwortet."

Unter der Internetadresse www.bjm.de/Vereinsrecht kann der Leitfaden zum Vereinsrecht kostenfrei abgerufen werden. Er enthält unter Anderem allgemeine Empfehlungen zum Steuerrecht für Vereine und gibt Hinweise auf weiterführendes Informationsmaterial.

 

Homepage SPD Kreisverband Waldshut auf spd-wt.de

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