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Landtag von Baden-Württemberg - Antrag des Abgeordneten Alfred Winkler vom 19.08.2010 im Wortlaut

Veröffentlicht am 29.08.2010 in Standpunkte

Alfred Winkler MdL

SPD Landtagsabgeordneter Alfred Winkler hat im Baden-Württembergischen Landtag am 19.08.2010 den folgenden Antrag eingebracht, der im Originalwortlaut wiedergegeben wird:

Äußerungen des Ministerpräsidenten zum Fluglärm in Südbaden

Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, zu berichten,

1.
wie sie die Verordnung der Bundesregierung von 2003, die Anflüge auf den Flughafen Zürich an den Tagesrandzeiten (besonders auch an den Wochenenden) über deutschem Gebiet sehr stark einschränkt und somit die Bevölkerung in Südbaden vor Fluglärm schützt, bewertet;

2.
welche Rolle für die Landesregierung bei den Gesprächen mit der Schweiz die Tatsache spielt, dass der Naturpark Südschwarzwald mit Kur- und Reha-Einrichtungen vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Urteil vom 24.1.2003) als besonders sensibles Gebiet bezeichnet wurde, von dessen Arbeitsplätzen im Tourismus und Fremdenverkehr die Region abhängig ist;

3.
wie die Aussage von Ministerpräsident Mappus zu bewerten ist, der sich bei einem Treffen mit Mitgliedern des Kreistags Waldshut am 22. Juli 2010 nicht mehr für eine konkrete zahlenmäßige Begrenzung der Anflüge auf den Flughafen Zürich über Süddeutschland festlegen wollte, obwohl er sich im Frühjahr bereits für 60.000 Anflüge ausgesprochen hat (mit der Präzisierung, ob die bisher von der Landesregierung angegebenen 80 000 Anflüge als eine Verhandlungsposition, die es zu erreichen gilt oder als Ausgangsposition von Verhandlungen zu betrachten sind);

4.
wie die Landesregierung den Vorschlag der IHK bewertet, beim Fluglärmstreit im Rahmen eines Verhandlungspaketes zu einem Kompromiss mit der Schweiz zu kommen;

5.
wie die Landesregierung das Ansinnen des Flughafen Zürich beurteilt, der behandelt werden möchte wie jeder deutsche Flughafen, auch wenn die süddeutsche Region weder Einspruch- noch Mitspracherecht bei der Entwicklung desselben hat;

6.
wie sich die Landesregierung zu dem Sachverhalt stellt, dass 80 Prozent der Anflüge derzeit über deutsches Gebiet gehen, die Schweiz aber keine zahlenmäßige Begrenzung der Flüge über deutschem Gebiet möchte, wohingegen beim Flughafen Basel-Mulhouse, bei dem sie zu 50 Prozent Eigner ist, Anflüge von Süden über Schweizer Staatsgebiet auf 10 Prozent begrenzt sind;

7.
wie die Landesregierung die von der Schweiz zuletzt verfolgten Betriebsvarianten im Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) bewertet;

8.
mit welchen Eckpunkten sie die Interessen der Region in weiteren Gesprächen vertreten wird;

9.
wie die Landesregierung zur Stuttgarter Erklärung vom 25. November 2009 (Erklärung der politisch Verantwortlichen in Südbaden zur Flugverkehrsbelastung durch den Flughafen Zürich) steht;

10.
wie konkret sichergestellt wird, dass die Skyguide den Luftraum über Süddeutschland den deutschen Rechtsvorschriften entsprechend überwacht.

Stuttgart, 19. August 2010

Winkler, Zeller, Drexler, Haller und Stickelberger SPD

Begründung:
Es mehren sich die Zeichen, dass Bewegung in den Fluglärmstreit zwischen der Schweiz und Deutschland kommt. Leider sieht es so aus, als ob wirtschaftliche Interessen vor Bürgerwohl gestellt werden. Die Landesregierung muss daher klar Stellung beziehen, um gegenüber allen Verhandlungspartner deutlich zu machen, dass Baden-Württemberg keine Lösungsvorschläge auf Kosten der Südbadischen Bevölkerung akzeptiert.

 

Homepage SPD Kreisverband Waldshut auf spd-wt.de

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