Die Antwort auf die Anfrage der SPD-Bundestagsabgeordneten Rita Schwarzelühr-Sutter konnte unkonkreter kaum sein. Das Thema der Frage beinhaltete die Auswirkungen der zusätzlichen Lärmbelästigung auf die südbadische Bevölkerung durch die einseitige Änderung der 220. Durchführungsverordnung (DVO).
Die DVO wurde am 16. September 2011 durch das unionsgeführte Verkehrsministerium einseitig und ohne Rücksprache mit Land und Region geändert. Zuvor hatte der Bundesverkehrsminister Ramsauer eine einseitige Verschärfung beim Scheitern der bilateralen Gespräche mit der Schweiz bis Ende des Jahres in Aussicht gestellt hatte.
Doch davon ist jetzt nicht mehr die Rede, wie auch die Antworten des Parlamentarischen Staatssekretärs im Verkehrsministerium, Enak Ferlemann (CDU), belegen. Entgegen der Befürchtung von besorgten Bürgern, dass die Änderung der DVO eine zusätzliche Belastung der Bewohner Südbadens von bis zu 40.000 Flugbewegungen mit sich bringe, kann Ferlemann im Namen der Bundesregierung keine Auswirkungen auf die Anzahl der Anflüge erkennen.
"Es stellt sich doch die Frage, weshalb eine Rechtsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung erlassen wird, wenn sich daraus keine Veränderungen ergeben? Selbst wenn sich die Anzahl der Anflüge auf der Nordroute zum Flughafen Zürich nicht erhöhen wird, so lässt sich in der Änderung der DVO eine eindeutige Anpassung an den schweizerischen Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) ablesen", so Rita Schwarzelühr-Sutter.