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Feuerwehrführerschein lässt schon viel zu lang auf sich warten

Veröffentlicht am 05.05.2010 in MdB und MdL

Die Landesregierung hat einen Verordnungsentwurf erarbeitet, der die Einführung des so genannten Feuerwehrführerscheins erlaubt. Diesen längst überfälligen Schritt begrüßt der SPD-Landtagsabgeordnete Alfred Winkler: „Die Rechtsgrundlage ist mittlerweile fast ein Jahr alt und die Angehörigen der Feuerwehren und Rettungsdienste brauchen diese Regelung dringend.“

Konkret geht es darum, dass seit 1999 erworbene Führerscheine der Klasse B nur noch zum Führen von Fahrzeugen bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 t berechtigen, Einsatzfahrzeuge aber meist schwerer sind. Viele jüngere Mitglieder der Einsatzdienste dürften daher nicht ans Steuer. „Die Neuregelung erlaubt es Fahrerlaubnisinhabern, nach einer organisationsinternen Schulung und Prüfung Fahrzeuge bis 4,75 t zu fah-ren“, erläutert Winkler. Möglich wurde diese Regelung durch eine Initiative der SPD-Bundestagsfraktion letzten Sommer. Im Land hatte die SPD-Landtagsfraktion mehrmals eine rasche Umsetzung angemahnt.

Allerdings sind mit der neuen Regelung aus Sicht des Abgeordneten Winkler noch nicht alle Probleme gelöst. „Im Bundesrat hängt nach wie vor die Rechtsgrundlage für eine qualifizierte Fahrtberechtigung für Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 7,5 t fest“. Der Landesregierung würde es gut zu Gesicht stehen, im dortigen Verkehrsmini-sterium Druck zu machen. „Auch ungelöst ist das Problem der Anhänger, das beson-ders den DLRG beim Transport von Booten betrifft“, kritisiert Winkler. Dort gelten die bisherigen Regelungen fort.

 

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