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Sportstättenbauförderung in Bad Säckingen und Tiengen

Veröffentlicht am 05.05.2014 in MdB und MdL

Das Land Baden-Württemberg fördert 78 kommunale Sportstättenbauprojekte mit Zuschüssen in Höhe von 13,4 Millionen Euro

MdL Hidir Gürakar (SPD): „Förderzusage im Landkreis Waldshut hilft gezielt den Vereinen und den Schulen vor Ort. Auch die regionalen Handwerksbetriebe werden von unseren Investitionen profitieren.“

Insgesamt fördert das Land im Jahr 2014 78 kommunale Sportstättenbauprojekte mit Zuschüssen in Höhe von 13,4 Millionen Euro. Darauf haben sich das Kultusministerium, die Regierungspräsidien, die kommunalen Landesverbände und die drei baden-württembergischen Sportbünde verständigt. Wie der Abgeordnete Gürakar (SPD) jetzt mitteilt, profitieren davon auch zwei Projekte im Landkreis Waldshut.

Die Neuanlage eines Kunstrasenplatzes beim Langensteinstadion in Tiengen (104.000 €) und der Neubau einer Schulsporthalle (377.000 €) bei der neuen Gemeinschaftsschule Hans-Thoma-Schule und der Werner-Kirchhofer-Realschule, die zukünftig die Halle gemeinsam nutzen werden.

„Ich freue mich, dass durch die gezielte Landesförderung ein entscheidender Beitrag geleistet wird, vorhandene Sportstätten zu modernisieren und neue Projekte in Angriff zu nehmen. Hierdurch profitieren sowohl die kommunale Sportstätteninfrastruktur als auch Schulen und Vereine in der gesamten Region“, begrüßt der Landtagsabgeordnete Hidir Gürakar die Förderung. Gerade der Neubau der Schulsporthalle in Bad Säckingen behebt den seit Jahren bestehenden Mangel an geeigneten Sportstätten am Schulzentrum in Bad Säckingen.

Insgesamt lagen 139 Anträge mit einem Förderbedarf in Höhe von 30 Millionen Euro vor. In der diesjährigen Förderrunde konnten davon gut jeder dritte Antrag berücksichtigt werden. Anträge, die nicht zum Zuge kamen, können in der nächsten Förderrunde wieder eingereicht werden.

Förderfähig sind der Neubau und die Sanierung von Turn- und Sporthallen sowie von Sportfreianlagen (Sportplätze, Leichtathletikanlagen). Die Zuschüsse sind an die Voraussetzung gebunden, dass die Sportstätten vielfältig genutzt werden können. Die Hallen und Anlagen sollen sowohl für den Sportunterricht als auch für den Übungs- und Wettkampfbetreib von Sportvereinen geeignet sein. Der Fördersatz beträgt in der Regel 30 Prozent der zuschussfähigen Ausgaben. 

 

Homepage SPD Kreisverband Waldshut auf spd-wt.de

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