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Feuerwehren bekommen Sonderregelung

Veröffentlicht am 02.07.2009 in Bundespolitik

"Es wird eine Sonderregelung für Fahrzeuge bis 4,75 Tonnen für die freiwilligen Feuerwehren geben, bei der eine verbandsinterne Schulung und Prüfung zum Führen von Einsatzfahrzeugen berechtigt. Damit wird es für die vielen ehrenamtlichen Helfer deutlich leichter und billiger die passende Fahrerlaubnis zu erwerben.

Unser Einsatz für die freiwilligen Feuerwehren war erfolgreich. Die SPD setzte den Vorschlag zum Feuerwehrführerschein durch", erklärt die Waldshuter Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD). Der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages hat einen Gesetzentwurf zur Regelung zum Führen von Einsatzfahrzeugen der freiwilligen Feuerwehren und der technischen Hilfsdienste verabschiedet.

"Damit ist eine einfache und praktikable Lösung gefunden, die die Einsatzfähigkeit gewährleistet, aber auch verantwortliche Vorgaben im Bereich Verkehrssicherheit erfüllt", so die SPD-Bundestagsabgeordnete weiter. Die konkrete Ausgestaltung wird den Ländern übertragen. Zusätzlich wird es eine neue Fahrberechtigung geben, die zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis 7,5 Tonnen berechtigt. Vorgesehen ist eine Vereinfachung der Ausbildung und Prüfung. Außerdem wird es die Möglichkeit geben, dass die Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge nach zwei Jahren prüfungsfrei in eine allgemeine Fahrerlaubnis umzutauschen ist. In Gesprächen zwischen Bundesverkehrsministerium und den Verbänden wurde ein Kostenrahmen von rund 600 Euro vereinbart. "Ein deutliches Signal zur Stärkung des Ehrenamts in unserer Region", sagte Rita Schwarzelühr-Sutter.

Mit der Überleitung der EU-Richtlinie von 1991 über den Führerschein in deutsches Recht zum 1. Januar 1999 waren das Fahrerlaubnisrecht und insbesondere die Fahrerlaubnisklassen neu zu regeln. Das hatte Auswirkungen auf das Führen von Fahrzeugen von Rettungs- und Hilfsorganisationen, zum Beispiel auch der Feuerwehr. Danach können mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen gefahren werden, zwischen 3,5 Tonnen und 7,5 Tonnen ist eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 erforderlich. Dadurch war es vielen Rettungs- und Hilfsorganisationen nicht mehr möglich ausreichend Fahrer mit entsprechenden Fahrerlaubnissen zu finden. Vor allem für die freiwilligen Feuerwehren lagen die Kosten für die Führerscheine deutlich zu hoch.

 

Homepage SPD Kreisverband Waldshut auf spd-wt.de

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